Der vorliegende Wärmeliefervertrag basiert auf Vertragvorlagen, wie sie bereits bei einigen Genossenschaften ähnlich verwendet wurden.
Er wurde für uns natürlich noch auf die Besonderheiten für Schopfloch angepasst.
Das dahinter stehende Prinzip: Wir Anschlussnehmer zusammen sind eine Gemeinschaft von Mitgliedern in der Bürgerenergie-Genossenschaft.
Der Vertrag ist deshalb für alle fair und ausgeglichen gestaltet.

Das Wort "Bürger-Energie-Genossenschaft" beinhaltet schon, dass die Bürger davon profitieren, die sich in der Genossenschaft zusammen finden.

Inzwischen haben wir weit über 100 Berechnungen zur finanziellen Bewertung des Nahwärmeanschlusses im Vergleich zu den Kosten einer bestehenden Heizung erstellt. Bis auf wenige Ausnahmen fallen diese positiv aus. Warum ?

Der Zuschuss wird von der BEG beantragt und ist bei der Kostenberechnung im Antrag schon enthalten.

In den Leistungen, die die Genossenschaft anbietet, ist alles enthalten, was Sie zum Anschluss an die Nahwärmeversorgung bis zur Übergabestation benötigen.

Dazu müssen Sie noch rechnen:



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