Wenn Sie die Vertragsausfertigungen näher betrachten, dann werden Sie sehen, dass über die auf der ersten Seite enthaltende Vereinbarung geregelt ist, dass Sie als Kunde zuerst unterschreiben und die Vorstände der Genossenschaft den Vertrag (in diesem Fall Ihr Vertrags-Angebot an die Genossenschaft) in einem zweiten Schritt gegenzeichnen.

Das ist etwas ungewöhnlich und könnte zu Fragen führen.
Warum haben wir das so vorgesehen ?

Diese Frage wurde uns schon ab und zu gestellt.

Zum Beispiel: Wenn ich mein Öl kaufe brauche ich niemals soviel Euros, wie Ihr jährlich an Wärmebezugspreis ausgerechnet habt...!

Dazu wollen wir gerne Stellung nehmen.

Denn diese Betrachtung hat eine große Lücke, die unbedingt gesehen werden muss:

Ihre heutige Heizanlage hat nur eine begrenzte Lebensdauer. Zudem muss z.B. das Öllager in den nächsten Jahren z.B. an neue, verschärfte Vorschriften angepasst und auch gereinigt werden.
Das heißt konkret, Sie müssen in einigen Jahren eine nicht unerhebliche Geldsumme verfügbar haben, um beispielsweise für einen Austausch z.B. des Heizkessels gerüstet zu sein.
Dazu Sie müssen ja entweder immer wieder etwas Geld auf die Seite legen, um nach einigen Jahren das Kapital für den Austausch zu haben. Oder Sie müssen die Summe dann als Kredit aufnehmen und in Raten wieder abzahlen - was ungefähr dasselbe Ergebnis bedeutet

In Zahlen bedeutet dies: Sie müssen pro Jahr irgendwas zwischen 800 und 1.500 € ansparen, um dann das Geld "auf der Seite zu haben"

Wie haben dazu eine Musterberechnung erstellt, die lt. unserer Fragebogen-Erhebung für einen Großteil der Wohnhäuser in Schopfloch etwa repräsentativ ist.
Diese ist unten als Download verfügbar.

Und dabei sieht man schnell: Wenn man richtig rechnet, ist die Nahwärmeversorgung i.d.R ab dem ersten Tag an tatsächlich schon kostengünstiger !

Für alle, die an dieser Stelle noch nicht überzeugt sind oder es noch genauer wissen wollen, hier ein paar Hinweise:



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