Wenn Sie die Vertragsausfertigungen näher betrachten, dann werden Sie sehen, dass über die auf der ersten Seite enthaltende Vereinbarung geregelt ist, dass Sie als Kunde zuerst unterschreiben und die Vorstände der Genossenschaft den Vertrag (in diesem Fall Ihr Vertrags-Angebot an die Genossenschaft) in einem zweiten Schritt gegenzeichnen.

Das ist etwas ungewöhnlich und könnte zu Fragen führen.
Warum haben wir das so vorgesehen ?


Das wollen wir an dieser Stelle gerne ausführlich erklären und damit um Ihr Vertrauen werben!

Die bisherigen Mitglieder der Arbeitsgruppe bzw. der künftigen Bürgerenergie Genossenschaft eG sind schon immer ausschließlich ehrenamtlich, unentgeltlich und ohne Gewinnabsichten unterwegs.
Wir machen das tatsächlich, um eine gute Sache für unseren Ort und und unsere Kinder auf den Weg zu bringen. Wir haben bereits viel Zeit und Energie in dieses Projekt investiert und sind hoch motiviert.

Nun geht des darum, die konkreten Verträge mit Ihnen als Anschlussnehmer zu gestalten.
Dabei sind wir - wie schon an vielen Stellen beschrieben - darauf angewiesen, dass eine Mindestmenge an bestellter Abnahme von Wärmeengergie zusammenkommt (nämlich 7.100 MWh/a) 
Das ist die Voraussetzung, dass das Projekt wirtschaftlich auf "guten Beinen steht" und sich rechnerisch darstellen lässt.

Darin liegt nun auch der Grund, warum wir die Regelung so vorgesehen haben, dass Sie den Vertrag von Ihrer Seite zuerst fest machen: Durch feste Zusagen der interessierten Anschlussnehmer bekommen wir nach und nach konkret bestellte Anschlüsse und deren jeweiligen Energiebedarf zusammen. Vertragsabwicklung
Wenn dann die nötige Anzahl beisammen sind und natürlich auch die anderen Voraussetzungen wie z.B. die benötigten Genehmigungsgrundlagen für die Heizzentrale vorliegen, geht das Projekt in die Realisierung.
Zu diesem Zeitpunkt werden wir die Verträge gegenzeichnen
und alles ist "in trockenen Tüchern"

Sie sehen in der Grafik rechts das Ganze nochmal als Ablauf-Schema

Diese Vorgehenweise ist ein Teil des Prozesses, mit dem wir als Initiatoren nun zusammen mit Ihnen als künftige Mitglieder in die Umsetzungsphase gehen und uns gemeinsam auf den Weg machen, unsere genossenschaftlich organiserte Wärmeversorgung umzusetzen.

Eine andere Vorgehensweise - nämlich die Verträge sofort beiseitig abzuschließen - wäre auch für Sie als künftiger Anschlussnehmer nicht verantwortungsvoll gewesen.
Denn: Würden wir beispielsweise jeden Vertrag sofort beidseitig unterschreiben, hätte der Kunde ab diesem Zeitpunkt natürlich einen Anspruch darauf, dass wir ihm einen Wärmeversorgungsanschluss liefern , was wir aber zu diesem Zeitpunkt - wie oben beschrieben - noch gar nicht endgültig könnten.

Wir verstehen sehr gut, wenn der ein oder andere erst einmal überlegen muss, ob er die Vertragsunterlagen von seiner Seite unterschreibt, ohne sofort eine Gegenzeichnung zu erhalten.

An dieser Stelle können wir Sie einfach nur sehr herzlich um Ihr Vertrauen bitten !

Wenn Sie den Vertrag Ihrerseits unterschreiben, dürfen Sie davon ausgehen, dass Sie einen Nahwärme-Hausanschluss bekommen werden, wenn genug Schopflocher Bürgerinnen und Bürger mitmachen und die Basis für ein Gelingen des Projekts erfüllt ist.
Auch haben wir als Arbeitsgruppe uns nicht seit Jahren viele Stunden, Abende und Tage "um die Ohren geschlagen", viel Diskussion und Herzblut in das Projekt gesteckt, um dieses nun kurz vor der Ziellinie von unserer Seite aus irgendwie scheitern zu lassen.

Nein, Sie können sicher sein:
Wenn es nicht schwerwiegende Gründe dagegen gibt, dann werden wir alles tun, um "unser Baby" auch wirklich auf die Welt zu bringen!


Aber es ist momentan der einzige Weg, um in den nächsten Wochen ein klares Bild zu bekommen und dann das Projekt endgültig zu starten.
Auch für die Projektpartner, wie z.B. die beteiligten Banken, ist diese Grundlage für die nächsten Umsetzungsstufen wichtig.
Zum Start des Projekts brauchen wir deren Investitions- und Finanzierungszusage. Sie sind bereits vom Projekt überzeugt ! Für die endgültige Unterschrift der Kreditverträge ist jedoch eine wirtschaftlich solide Basis des Projekts erforderlich.  Dazu würden unverbindliche Interessenzusage der Kunden nicht ausreichen. Die vertragliche Bindung schafft diese Basis.

Warum haben wir als Termin für die Annahme des Vertrags durch die Genossenschaft eine so lange Frist bis zum 30.6.2020 eingesetzt ?
Wir wollten nur "für den Fall der Fälle" sicher gehen. Das Projekt ist gut und gewissenhaft vorbereitet und alles kann nach unserer Überzeugung viel früher laufen.
Wir haben uns zum Ziel gesetzt: Sie und wir müssen noch in diesem Jahr Klarheit über den weiteren Fortgang haben.

Wir halten Sie als Kunde auch fortlaufend über die aktuelle Lage und Entwicklung auf dem Laufenden. 
Falls das Projekt - was für uns sehr schmerzlich wäre - wider Erwarten nicht zustande käme, dann erfahren Sie das umgehend und Ihre Vertragsangebot wird natürlich aufgehoben. 

Haben Sie noch Fragen dazu, dann sprechen Sie uns doch bitte an. Hier finden Sie unsere Kontaktdaten

 



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