Mitglied in der Bürgereinergiegenossenschaft eG Schopfloch kann jeder werden.
Für Anschlussnehmer ist Mitgliedschaft obligatorisch.
Jedes Mitglied zeichnet Mitgliedsanteile in der Genossenschaft.
Dies ist immer mindestens ein Anteil. Aber auch die Beteiligung mit mehr Anteilen ist jedem möglich. Da gibt es keine Obergrenze.
Für Anschlussnehmer gilt: Laut Satzung der Genossenschaft beziehen sie 3 Geschäftsanteile je 50 KW angefangene Anschlussleistung.
Dies bezieht sich auf die Leistungsabnahme pro Mitglied. Wer also mehrere Gebäude anschließt, für den gilt die Summe der Leistung aller Anschlüsse.
Die Mitgliedschaft können lt. Satzung erwerben:
a) natürliche Personen
b) Personengesellschaften
c) juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts.
Für Ehepaar gibt in diesem Zusammenhang: Ein Partner übernimmt die Mitgliedschaft mit den Pflichtanteilen lt. Satzung.
Gerne kann der andere aber ebenso Mitglied werden und Geschäftsanteile zeichnen.
Weitere Infos und Beispiele haben wir in den Unterlagen der Informationsveranstaltung vom 24.6.2020 dargetellt. Diese finden Sie hier.
Jedes Mitglied hat übrigens ein Stimmrecht in der Genossenschaft, unabhängig von der Anzahl seiner Anteile. Damit wird die demokratische Form der Genossenschaft unterstrichen.
Die Beitrittserklärung zur Genossenschaft oder auch zur Erhöhung von Geschäftsanteilen finden Sie hier.