Wenn Sie Ihr Gebäude im Lauf der Jahre renovieren oder sanieren und dabei eine energetische Verbesserung vornehmen, benötigt Ihr Gebäude anschließend weniger Energie als vorher.

Für alle, die einen Anschluss an die Nahwäremversorgung haben, wird einfach der Wärmebezug nach unten korrigiert und Sie bezahlen weniger Heizwärme.

Wenn Sie Ihr Gebäude mit einer eigenen Heizanlage betreiben, müssen Sie beachten, dass schon bei relativ geringfügigen Maßnahmen zusätzliche Anforderungen aus dem "Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)"  entstehen.

Das bedeutet für Sie:
Sobald Sie eine Verbesserung an der Gebäudehülle (z.B. Dachdämmung, Fensteraustausch) oder vor allem auch an der Heizanlage (z.B. Brennertausch) vornehmen, müssen Sie zusätzliche Auflagen aus dem EWärmeG erfüllen. In den meisten Fällen ist dazu der Einbau z.B. einer Trinkwasser-Solaranlage oder sonst ein Austausch der Heizanlage gegen eine Anlage, die weniger CO2 erzeugt (z.B. Pelletsheizung) erforderlich. 

Sie müssen erreichen, dass nach der Sanierungsmaßnahme mind. 15% der erzeugten Energie aus erneuerbaren Energien kommt.

Damit kommen meist deutliche Mehrkosten auf Sie zu, die die meisten so erst einmal nicht im Blick haben.
Ein Hauseigentümer und sogar der Heizungsbauer, der dies ignoriert, macht sich strafbar.

Der Einbau einer (meist günstigeren) Wärmepumpe lässt sich in der Regel im Altbestand nicht realisieren, da eine solche Anlage bei den erforderlichen hohen Vorlauftemperaturen nicht wirtschaftlich arbeitet.

Das alles können Sie "abhaken", wenn Sie einen Anschluss an die Nahwärmeversorgung haben. Der sog. Primärenergiefaktor unserer Anlage liegt bei einem Wert unter 0,2 (d.h. die Wärme ist nahezu vollständig aus erneuerbaren Energieen gewonnen). Auch auf lange Sicht, z.B. sogar bei späteren Verschärfungen der gesetzlichen Anforderungen, können Sie volllkommen beruhigt sein.
Darüber hinaus ist damit der Anschluss an die Nahwärmeversorgung i.d.R. effektiv deutlich kostengünsiger als die oben genannten Zusatzmaßnahmen.
Allein dieser Anschluss kann Ihnen die notwendige Voraussetzungen, oft selbst ohne weitere Sanierungen an der Gebäudehülle, verschaffen.

Weitere Infos zum Erneuerbaren-Wärme-Gesetz finden Sie zum Beispiel auf der Webseite des Umweltministeriums (Link)


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